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Kurzarbeit

Von Kurzarbeit spricht man, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit zeitlich begrenzt und somit herabgesetzt wird. Dies dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen. Ziel ist es dadurch Arbeitsplätze zu sichern, Kündigungen zu vermeiden und letztendlich auch, die Liquidität der Unternehmen aufrecht zu erhalten.

Wie kann Kurzarbeit eingeführt werden?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich die Dauer und das Ausmaß der Kurzarbeit.

Es wird festgelegt, wie viele Stunden wöchentlich gearbeitet werden müssen (bis zu 90% Kürzung möglich) und für wie lange die Regelung gilt (maximal 3 Monate, Verlängerungen möglich)

Ändert sich mein Einkommen durch die Reduktion der Arbeitszeit?

Für die entfallene Normalarbeitszeit gebührt dem Arbeitnehmer/ der Arbeitnehmerin eine Kurzarbeitsunterstützung.

Das gesamte auszuzahlende Entgelt beträgt während der Kurzarbeit:

  • 90 Prozent vom vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelt, wenn das davor bezogene Bruttoentgelt (ohne anteilige Sonderzahlung) bis zu 1.700 Euro beträgt,
  • 85 Prozent bei einem Bruttoentgelt zwischen 1.700 und 2.685 Euro und
  • 80 Prozent bei höheren Bruttoentgelten.
  • Lehrlinge erhalten weiterhin 100 Prozent ihrer bisherigen Lehrlingsentschädigung (Lehrlingsentgelt)

Wichtig

Im Zuge eines Urlaubs oder Zeitausgleichabbaus während der Kurzarbeit wird Ihr Entgelt aber auf Basis Ihrer bisherigen Arbeitszeit vor der Kurzarbeit bezahlt!

Fazit zur Kurzarbeit

Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, jedem hilft dieses System, die Krise zu bewältigen. Die Arbeitsplätze werden dadurch gesichert und die Unternehmen bleiben bestehen. Da beide Parteien davon profitieren, sollte das Kurzarbeits-Modell Kündigungen vorgezogen werden.

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