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Welche Beschäftigungsform ist für dein Einkommen optimal?

Wir wollen euch einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten der Anstellungsmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile geben. So könnt ihr hoffentlich am Ende die passende Beschäftigungsart für eurer Wunsch-Einkommen finden.

Dieser Blogartikel zeigt kurz und prägnant eine Momentaufnahme von Jänner 2021, da die rechtlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Wandel unterworfen sind.

Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Zu aller erst müssen wir die Frage stellen was überhaupt ein Arbeitsverhältnis ist und wann eines vorliegt?

Folgende Fragen sind entscheidend:

  • Bin ich weisungsgebunden?
  • Muss ich meine Tätigkeit selbst ausführen (ich darf sie nicht an andere delegieren)?
  • Bin ich orts- und/oder zeitabhängig?
  • Ist meine Tätigkeit erfolgs- bzw. ergebnisabhängig?
  • Werden Arbeitsutensilien vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt?

Vorweg es gibt leider keine klare Trennlinie und dieser Fakt ist immer wieder Gegenstand vor Gericht. Je mehr Fragen ich mit „JA“ beantworten kann, desto eher liegt ein Arbeitsverhältnis vor.

Arbeitsverhältnisse, deren einkommen und Vor- und Nachteile

Vollzeitbeschäftigung

Die Vollzeitbeschäftigung ist das klassische Arbeitsverhältnis in Österreich. Das bedeutet, eine Person geht mit dem Arbeitgeber ein Dauerschuldverhältnis ein (Arbeitnehmer stellt seine Zeit für Bezahlung zur Verfügung). Man spricht von „Vollzeit“ wenn es sich, je nach Branche (dies ist nämlich im Kollektivvertrag geregelt), um eine Anstellung von 40 oder 38,5 Stunden handelt. Für diese Tätigkeit ist im Kollektivvertrag ein Mindestlohn je nach Einstufung (Qualifikation und Dienstjahre) vorgesehen.

Sobald ein Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle angenommen hat, kann er kein weiteres bzw. nur sehr bedingt ein weiteres Beschäftigungsverhältnis eingehen. Der zu entrichtende Lohn/Gehalt unterliegt einem relativ hohen Steuersatz (Lohnsteuer), sodass bis zu 55% des Bruttogehalts versteuert werden können.

Dein Wunscheinkommen kann bei der Vollzeitbeschäftigung je nach Branche und Erfahrung stark variieren. Bei Vollzeitbeschäftigung und als freier Dienstnehmer kann man mit dem höchsten Gehalt von allen Kategorien rechnen.

Teilzeitbeschäftigung

Ist von der Logik und Herangehensweise ident mit einer Vollzeitbeschäftigung nur, dass das Arbeitsausmaß nicht mehr 40 bzw. 38,5 Stunden beträgt, sondern weniger. Es wird von Teilzeitbeschäftigung gesprochen sofern der Monatslohn die 460,66€ Schwelle (Stand 2020: Schwelle für geringfügiges Einkommen) überschreitet. Dein Einkommen wäre als Teilzeitarbeitskraft dementsprechend Minimum 460,66€ pro Monat.

Selbstverständlich kann der Dienstnehmer mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachgehen. Die Summe der Teilzeitstellenstunden darf aber nicht die möglichen maximalen Vollzeitstunden (40 Std.) überschreiten.

Bei mehreren Teilzeitstellen kann es am Ende des Jahres zu Nachforderungen des Finanzamts (Lohnsteuer) und der Gebietskrankenkasse (Sozialversicherung) kommen. Hier werden die Gesamteinnahmen aus einem Jahr zusammengezählt und die daraus resultierende gesamte Steuerlast ermittelt. Sollte diese nicht mit der bereits geleisteten übereinstimmen, kommt es zu einer Nachzahlung. Dieser Prozess tritt immer ein sofern ein Dienstnehmer mehrere bzw. unterschiedliche Arbeitgeber hat.

Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung ist eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung. Diese Form liegt vor, wenn der Dienstnehmer in einem vollen Meldemonat nicht mehr als 460,66€ (2020) verdient hat. Dein Wunscheinkommen dürfte bei geringfügiger Arbeit nicht über 460,66€ pro Monat steigen, jedoch kann man durch Förderungen mehr verdienen. Mehr dazu erfährst du gleich!

Ein großer Nachteil wäre die fehlende Pensionsversicherung. Der Dienstnehmer ist bei dieser Sonderform der Anstellung nur Unfallversichert, nicht aber pensionsversichert. Der  Dienstgeber zahlt keinerlei Steuern an den Staat, sprich Brutto = Netto Gehalt.

Auch hier gilt wieder – sollte der Dienstnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse haben kann es zu
Nachforderungen kommen.

Warum ist diese Form der Anstellung für manche attraktiv?

Ein geringfügiges Einkommen ist bei vielen Arten der Förderung als zusätzliche Verdienstquelle erlaubt. Sollte der Arbeitnehmer zum Beispiel Arbeitslosengeld, Studienförderung, Familienbeihilfe oder Stipendien beziehen ist eine geringfügige Beschäftigung erlaubt. Sollte der Dienstnehmer in diesen Fällen mehr als den geringfügigen Lohn bekommen könnte es zu Abstrichen kommen oder  die Beihilfen wären im schlimmsten Fall obsolet und zurückzuzahlen.

Werkvertrag – was ist das eigentlich?

Die Abgrenzung zu einem Arbeitsverhältnis ist wenn so gut wie alle Fragen aus dem ersten Abschnitt mit NEIN beantwortet werden können. Der Werkvertragserbringer fungiert dann im Prinzip wie eine Firma. Ihm steht deshalb auch kein Gehalt oder Lohn zu, sondern ein Honorar. Dies kann ein Nachteil sein, je nachdem wie gut man Stunden- und Materialaufwand abschätzen kann.Typisch für diese Form ist auch, dass es sich um ein Ergebnis handelt – sprich keine Dienstleistung, sondern etwas physisch Greifbares ist.

Ein Beispiel des Werkvertrages:
Der Werkvertragserbringer wird für die Fertigung eines Tisches (=Ergebnis) bezahlt, nicht aber für die geleisteten Arbeitsstunden.
Bei der Legung von Honorarnoten fungiert der Werkersteller auch wie eine Firma und muss die
Honorarnote selbst versteuern.

Freier Dienstnehmer

Es gibt auch hier eine weitere Mischform zwischen Arbeitsverhältnis und Werkvertrag – nämlich der/die freie DienstnehmerIn.

Wann liegt ein freies Dienstnehmerverhältnis vor?

  • … stellt Arbeitskraft – Zeit – zur Verfügung => kein Werkvertrag
  • … wählt Arbeitszeit und Arbeitsort selbst
  • … steht nicht unter der Kontrolle durch den Arbeitgeber
  • … ist nicht in den Betrieb eingebunden (bekommt keine Arbeitsutensilien)
  • … ist jederzeit kündbar
  • … bekommt kein Urlaubs- und Krankengeld (keine Sonderzahlungen)

Der klare Vorteil ist hier die Flexibilität (z.B. gibt es keine Maximalarbeitsstunden).  Somit kann ein freies Dienstverhältnis auch zusätzliche zu einer Vollzeitstelle eingegangen werden. Freie Dienstnehmer teilen sich nicht nur die Arbeitszeit selbst ein, sondern können auch im Lohn flexibel blieben. Das freie Dienstverhältnis ist nicht etwaigen Kollektivverträgen unterworfen. Dein Wunschgehalt als feier Dienstnehmer kann also eine schöne Summe sein.

Es gibt viele attraktive Angebote für freie Dienstnehmer, unser Favorit, um sich eine Übersicht zu verschaffen und schnell zu Arbeit zu gelangen ist Kejob.

 

Sonderformen der Beschäftigung

Um diese Formen nicht unter den Teppich zu kehren, hier noch die weiteren Sonderformen auf die aber nicht mehr näher eingegangen wird:

  • Ferialpraktikum / Ferialarbeiter
  • Volontariat
  • (Pflicht-) Praktikant

 

Das Kejob Fazit

Jede Form hat ihre Daseinsberechtigung und eine Abgrenzung ist nicht immer eindeutig möglich. Vor- und Nachteile hat jede Art von Beschäftigung. Wichtig ist, dass man sich vor dem Antritt einer Dienststelle im Klaren darüber ist, welche Folgen damit einhergehen, um dann nicht am Ende des Jahres einer horrenden Nachforderung des Finanzamts gegenüberzustehen.

Wir hoffen, wir konnten ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und jede Klarheit beseitigen 😀
P.S.: Im Zweifel immer bei einem Profi noch einmal nachfragen, denn fragen kostet bekanntlich nichts.

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